DriveBoost-Aktionsbedingungen
Stand: 12.09.2026
Diese Aktionsbedingungen regeln die Voraussetzungen und die Einlösung von Vorteilen im Rahmen von DriveBoost auf Gutachter-Ratgeber.de.
DriveBoost ist ein zusätzlicher Service rund um den Fahrzeugwechsel nach einem Unfall. Die DriveBoost-Vorteile sind freiwillige Aktionsleistungen und gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Wer kann DriveBoost nutzen?
DriveBoost richtet sich an Kunden, die nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug erwerben möchten und unseren Service vor Abschluss des Fahrzeugkaufs in Anspruch nehmen.
Der Kunde kann ein gewünschtes Fahrzeug selbst finden und besichtigen. Bevor der Kauf verbindlich abgeschlossen wird, muss DriveBoost eingeschaltet werden.
Alternativ kann die Fahrzeugsuche oder Vermittlung über uns bzw. über einen von uns vermittelten Händler erfolgen.
2. So funktioniert DriveBoost
Hat der Kunde ein passendes Ersatzfahrzeug gefunden, kann er uns die Fahrzeugdaten und das Angebot des Verkäufers oder Händlers übermitteln.
Wir können anschließend versuchen, für den Kunden einen besseren Kaufpreis oder bessere Konditionen auszuhandeln.
Ein bestimmter Preisnachlass oder Verhandlungserfolg kann nicht garantiert werden.
Der endgültige Fahrzeugkaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer beziehungsweise Autohaus zustande, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
3. Voraussetzung für den Aktionsvorteil
Der DriveBoost-Aktionsvorteil wird nur gewährt, wenn der Ersatzfahrzeugkauf erfolgreich unter Einbeziehung von DriveBoost zustande kommt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- DriveBoost vor Abschluss des Kaufvertrages eingeschaltet wurde,
- wir an der Vermittlung oder Preisverhandlung beteiligt waren oder
- das Ersatzfahrzeug über einen von uns vermittelten Händler erworben wurde.
Ein bereits vollständig und verbindlich abgeschlossener Fahrzeugkauf kann grundsätzlich nicht nachträglich für die DriveBoost-Aktion berücksichtigt werden.
4. 500-Euro-DriveBoost-Vorteil
Im Rahmen der derzeitigen DriveBoost-Aktion kann ein berechtigter Kunde einen Vorteil von bis zu 500 € erhalten.
Der Aktionsvorteil kann entsprechend der jeweiligen Aktion insbesondere für
Reifen, Reifenmontage oder vereinbarte Werkstattleistungen am Ersatzfahrzeug
eingesetzt werden.
Es handelt sich nicht um eine Barauszahlung an den Kunden.
DriveBoost übernimmt die berechtigten Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 500 € unmittelbar gegenüber der teilnehmenden Werkstatt, dem Reifenhändler oder einem anderen zuvor vereinbarten Leistungspartner.
Übersteigen die Kosten 500 €, trägt der Kunde den darüber hinausgehenden Betrag selbst.
5. Keine Barauszahlung
Der DriveBoost-Aktionsvorteil kann nicht gegen Bargeld eingetauscht oder auf ein Bankkonto des Kunden ausgezahlt werden.
Der Aktionsvorteil ist insbesondere kein zusätzlicher Kaufpreis für das Unfallfahrzeug und kein Bestandteil eines gegebenenfalls vereinbarten Ankaufspreises.
Der Vorteil entsteht ausschließlich im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Fahrzeugwechsel nach Maßgabe dieser Aktionsbedingungen.
Das ist für euch ein sehr wichtiger Satz: So trennt ihr den Restwert bzw. Kaufpreis des Unfallwagens klar vom späteren DriveBoost-Vorteil.
6. Einlösung
Vor Beauftragung beziehungsweise Kauf der Reifen oder Werkstattleistung muss die Einlösung mit DriveBoost abgestimmt werden.
Die Werkstatt oder der Reifenhändler muss vor Durchführung der Leistung von DriveBoost bestätigt werden.
Ohne vorherige Freigabe besteht kein Anspruch darauf, dass bereits vom Kunden selbst bezahlte Rechnungen nachträglich erstattet werden.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich direkt zwischen DriveBoost und dem jeweiligen Leistungspartner.
Der DriveBoost-Aktionsvorteil muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des begünstigten Fahrzeugkaufs eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt ein noch nicht eingelöster Aktionsvorteil.
7. Übertragbarkeit
Der DriveBoost-Aktionsvorteil kann grundsätzlich auf eine andere Person übertragen werden, sofern er noch nicht eingelöst wurde.
Die Übertragung muss DriveBoost vor der Einlösung mitgeteilt werden.
Eine Übertragung führt nicht zu einer Barauszahlung und verändert weder den Wert noch die sonstigen Bedingungen des Aktionsvorteils.
Pro berechtigtem Fahrzeugwechsel kann der jeweilige DriveBoost-Vorteil nur einmal in Anspruch genommen werden.
8. Verhältnis zum Unfallfahrzeug und zur Versicherung
DriveBoost ist eine separate Leistung im Zusammenhang mit dem späteren Fahrzeugwechsel.
Der DriveBoost-Aktionsvorteil verändert nicht automatisch den Kaufpreis oder Restwert des Unfallfahrzeugs.
DriveBoost erbringt keine Rechtsberatung und kann nicht verbindlich beurteilen, wie einzelne Leistungen oder Zahlungen im konkreten Schadenfall gegenüber einer Versicherung zu behandeln sind.
Bei versicherungs- oder schadensrechtlichen Fragen sollte sich der Kunde an einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder einen anderen hierzu befugten Berater wenden.
9. Keine Garantie auf ein bestimmtes Ersatzfahrzeug
DriveBoost übernimmt keine Garantie dafür, dass
- ein bestimmtes Fahrzeug noch verfügbar ist,
- der Verkäufer zu einer Preisreduzierung bereit ist,
- ein bestimmter Kaufpreis erreicht werden kann oder
- ein bestimmtes Fahrzeug den Erwartungen des Kunden entspricht.
Die Entscheidung über den Erwerb eines Fahrzeugs trifft ausschließlich der Kunde.
Eine technische Prüfung des Ersatzfahrzeugs erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
10. Änderung und Beendigung von Aktionen
DriveBoost kann zukünftige Aktionen, Aktionshöhen oder Aktionsleistungen ändern oder beenden.
Für einen Kunden, bei dem die Voraussetzungen einer bereits bestätigten DriveBoost-Aktion vollständig erfüllt wurden, gelten die bei Bestätigung vereinbarten Bedingungen weiter.
Bereits entstandene Ansprüche werden durch eine spätere Änderung der Aktion nicht rückwirkend aufgehoben.
Das ist wichtig, weil ihr so beispielsweise später von 500 € Reifenbonus auf eine andere Aktion wechseln könnt, ohne einem bereits bestätigten Kunden nachträglich etwas wegzunehmen.
11. Missbrauch und unrichtige Angaben
Bei vorsätzlich falschen Angaben, manipulierten Unterlagen, mehrfacher Inanspruchnahme desselben Aktionsvorteils oder sonstigem nachweisbaren Missbrauch besteht kein Anspruch auf die Aktionsleistung.
Bereits zu Unrecht gewährte Leistungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgefordert werden.
12. Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gutachter-Ratgeber.de.
Soweit diese Aktionsbedingungen für DriveBoost speziellere Regelungen enthalten, gehen diese hinsichtlich des jeweiligen DriveBoost-Aktionsvorteils den allgemeinen Regelungen vor.
Individuell mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Aktionsbedingungen. Das entspricht auch dem gesetzlichen Vorrang von Individualabreden nach § 305b BGB.

