Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für www.gutachter-ratgeber.de

Stand: 12.09.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Betreiber der Website www.gutachter-ratgeber.de ist nach den Angaben im Impressum:

Walid Issa
handelnd unter „Wir suchen dir ein Auto“
Auto An- und Verkauf
Kleine Ruhrau 10
45279 Essen
Deutschland

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website sowie für die über Gutachter-Ratgeber.de angebotenen Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern und sonstigen Nutzern.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die Bereitstellung allgemeiner Informationen rund um Unfallschäden und den Fahrzeugwechsel,
  • die Herstellung von Kontakten zu Kfz-Sachverständigen,
  • die Prüfung und der mögliche Ankauf von Unfallfahrzeugen,
  • die Unterstützung bei der Suche nach einem Ersatzfahrzeug,
  • die Unterstützung bei Preisverhandlungen mit Fahrzeugverkäufern oder Autohäusern,
  • sowie Leistungen und Aktionsvorteile im Rahmen von DriveBoost.

Für einzelne Leistungen können ergänzende Vertrags- oder Aktionsbedingungen gelten. Auf diese wird vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung hingewiesen.


2. Rolle von Gutachter-Ratgeber.de

Gutachter-Ratgeber.de ist eine Plattform rund um die Begutachtung von Unfallfahrzeugen, den möglichen Verkauf eines Unfallfahrzeugs und den anschließenden Fahrzeugwechsel.

Wir selbst erstellen keine Kfz-Schadengutachten und ersetzen weder einen Kfz-Sachverständigen noch eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine Versicherungsberatung.

Die auf der Website zur Verfügung gestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Eine rechtliche Prüfung oder Beratung des individuellen Schadenfalls findet durch Gutachter-Ratgeber.de nicht statt.

Eine rechtliche Beratung oder Vertretung gegenüber Versicherungen wird nur durch hierzu gesetzlich befugte Personen oder Unternehmen erbracht.

Das ist wichtig, weil eine individuelle rechtliche Prüfung fremder Angelegenheiten grundsätzlich unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallen kann.


3. Vermittlung von Kfz-Gutachtern

  1. Gutachter-Ratgeber.de kann Nutzern einen geeigneten Kfz-Sachverständigen aus einem bestehenden Netzwerk empfehlen und den Kontakt zwischen Nutzer und Sachverständigem herstellen.
  2. Die vermittelten Sachverständigen handeln fachlich und wirtschaftlich eigenverantwortlich. Die Erstellung, der Inhalt und das Ergebnis eines Gutachtens liegen ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Sachverständigen.
  3. Gutachter-Ratgeber.de gibt Sachverständigen keine Vorgaben hinsichtlich der Höhe eines Restwertes, des Wiederbeschaffungswertes, der Reparaturkosten oder des Ergebnisses eines Gutachtens.
  4. Auch die Entscheidung, ob und in welcher Form im jeweiligen Schadenfall eine Restwertbörse oder andere Marktangebote bei der Restwertermittlung berücksichtigt werden, obliegt dem verantwortlichen Sachverständigen unter Beachtung seines Auftrags sowie der jeweils geltenden rechtlichen und fachlichen Anforderungen.
  5. Zwischen dem Nutzer und dem empfohlenen Sachverständigen kann ein eigenständiges Vertragsverhältnis entstehen. Gutachter-Ratgeber.de wird dadurch nicht Vertragspartner des Gutachtervertrages.
  6. Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Sachverständigen besteht nicht.
  7. Die Vermittlung eines Kfz-Sachverständigen über Gutachter-Ratgeber.de ist für den Nutzer grundsätzlich kostenlos, sofern vorab nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Zusammenarbeit mit Gutachtern und Transparenz

Gutachter-Ratgeber.de arbeitet mit selbstständigen Kfz-Sachverständigen und Sachverständigenbüros zusammen.

Eine solche Zusammenarbeit berührt nicht die fachliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Sachverständigen.

Die Aufnahme eines Gutachters in das Netzwerk oder auf Gutachter-Ratgeber.de stellt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen oder Aufträgen dar.

Die Auswahl eines Gutachters kann insbesondere anhand von Standort, Verfügbarkeit, Leistungsangebot, Fachgebiet, Erreichbarkeit sowie bisherigen Erfahrungen und Qualitätsmerkmalen erfolgen.

Bezahlte Werbeplatzierungen oder sonstige kommerziell hervorgehobene Inhalte werden, soweit vorhanden, entsprechend kenntlich gemacht.

Wichtig: Für eure Gutachter selbst würde ich zusätzlich eigene Partner-/Kooperationsbedingungen erstellen. Wenn gewerbliche Gutachter über eure Plattform Verbrauchern angeboten oder gerankt werden, können zusätzliche Transparenzpflichten relevant werden, insbesondere bezüglich der wesentlichen Rankingkriterien. Die EU-P2B-Verordnung enthält hierfür ausdrückliche Vorgaben.


5. Restwert und Angebote für Unfallfahrzeuge

  1. Nutzer können Gutachter-Ratgeber.de Daten und Unterlagen zu einem beschädigten Fahrzeug zur Prüfung übermitteln.
  2. Auf Grundlage der übermittelten Informationen kann ein unverbindliches Kaufangebot für das Unfallfahrzeug erstellt werden.
  3. Ein von Gutachter-Ratgeber.de oder einem verbundenen Ankäufer abgegebenes Kaufangebot ist nicht Bestandteil des Sachverständigengutachtens und stellt keine Weisung an den Sachverständigen hinsichtlich der Restwertermittlung dar.
  4. Ein höheres Kaufangebot für ein Unfallfahrzeug bedeutet nicht automatisch, dass sich der wirtschaftliche Gesamterlös des Geschädigten in gleicher Höhe erhöht. Auswirkungen eines tatsächlich erzielten Verkaufspreises auf die Schadenabrechnung richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und sind gegebenenfalls mit der Versicherung oder einem Rechtsanwalt zu klären.
  5. Gutachter-Ratgeber.de gibt keine Garantie dafür, dass ein eigenes Angebot höher als ein bereits vorhandenes Restwertangebot ausfällt.
  6. Die Entscheidung über einen Verkauf verbleibt ausschließlich beim Fahrzeugeigentümer.

6. Fahrzeugankauf

  1. Bei Interesse kann Gutachter-Ratgeber.de beziehungsweise das im jeweiligen Kaufvertrag bezeichnete Unternehmen dem Nutzer den Ankauf seines Unfallfahrzeugs anbieten.
  2. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Vertragsparteien einem konkreten Kaufvertrag zugestimmt haben. Die bloße Übermittlung von Fahrzeugdaten, Fotos, Gutachten oder sonstigen Unterlagen führt noch nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages.
  3. Vorläufige Preisangaben oder Einschätzungen aufgrund von Fotos oder übermittelten Informationen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet wurden.
  4. Stellt sich bei einer späteren Besichtigung heraus, dass der tatsächliche Zustand erheblich von den übermittelten Angaben abweicht, kann ein zuvor unverbindlich genannter Ankaufspreis entsprechend neu kalkuliert werden.
  5. Der Verkäufer hat nach bestem Wissen zutreffende Angaben insbesondere über Eigentumsverhältnisse, bekannte Schäden und bestehende Rechte Dritter am Fahrzeug zu machen.
  6. Kaufpreiszahlung, Übergabe, Abholung und Eigentumsübertragung richten sich nach dem jeweiligen Fahrzeugkaufvertrag.

7. DriveBoost und Fahrzeugwechsel

  1. Kunden, die ihr Unfallfahrzeug im Rahmen des angebotenen Modells verkaufen, können die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Leistungen im Rahmen von DriveBoost zu nutzen.
  2. Hat der Kunde bereits ein Ersatzfahrzeug gefunden, kann Gutachter-Ratgeber.de auf Wunsch vor Abschluss des Fahrzeugkaufs versuchen, mit dem jeweiligen Händler oder Verkäufer einen günstigeren Kaufpreis oder bessere Konditionen auszuhandeln.
  3. Hat der Kunde noch kein Fahrzeug gefunden, kann Gutachter-Ratgeber.de auf Grundlage der angegebenen Wünsche und des Budgets bei der Fahrzeugsuche unterstützen.
  4. Ein bestimmter Preisnachlass oder Verhandlungserfolg wird nicht garantiert.
  5. Gutachter-Ratgeber.de ist ohne ausdrückliche Vollmacht nicht berechtigt, im Namen des Kunden einen Fahrzeugkaufvertrag abzuschließen.
  6. Bei erfolgreicher Fahrzeugvermittlung können zusätzliche DriveBoost-Aktionsvorteile gewährt werden, beispielsweise Zuschüsse für Reifen, Serviceleistungen oder ausgewählte Arbeiten am Ersatzfahrzeug.
  7. DriveBoost-Aktionsvorteile sind kein Bestandteil des Kaufpreises des Unfallfahrzeugs und werden nicht in bar ausgezahlt, soweit die jeweils geltenden Aktionsbedingungen nichts anderes bestimmen.
  8. Art, Höhe, Voraussetzungen, Übertragbarkeit und Einlösung eines DriveBoost-Vorteils richten sich nach den zum Zeitpunkt der jeweiligen Aktion geltenden DriveBoost-Aktionsbedingungen.
  9. Ein Anspruch auf einen bestimmten Aktionsvorteil besteht nur, wenn die hierfür veröffentlichten Aktionsbedingungen vollständig erfüllt sind.

Das entspricht auch wesentlich besser eurer aktuellen Darstellung auf der Website: Verkauf des Unfallfahrzeugs, Ersatzfahrzeug, Verhandlung und ein möglicher zusätzlicher Vorteil bei erfolgreicher Vermittlung.


8. Verträge mit Drittanbietern

Soweit Gutachter-Ratgeber.de lediglich Kontakte zu Sachverständigen, Autohäusern, Werkstätten, Reifenhändlern, Fahrzeugverkäufern oder anderen Dienstleistern herstellt, werden diese Unternehmen grundsätzlich selbst Vertragspartner des Nutzers.

Für die ordnungsgemäße Durchführung solcher Verträge ist der jeweilige Vertragspartner verantwortlich.

Gutachter-Ratgeber.de haftet nicht für Handlungen oder Leistungen selbstständiger Dritter, soweit diese nicht als Erfüllungsgehilfen von Gutachter-Ratgeber.de tätig werden und Gutachter-Ratgeber.de gesetzlich für deren Verhalten einzustehen hat.


9. Haftung

Gutachter-Ratgeber.de haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit diese einschlägig sind, sowie
d) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Fassung ist wesentlich sicherer als euer bisheriges pauschales „wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“, weil § 309 Nr. 7 BGB insbesondere einen Ausschluss für fahrlässig verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit nicht zulässt.


10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der auf Gutachter-Ratgeber.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Soweit für eine gewünschte Vermittlung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, können die hierfür notwendigen Daten an einen ausgewählten Kfz-Sachverständigen oder sonstigen Leistungspartner übermittelt werden.

Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.


11. Verfügbarkeit der Website

Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs entstehen.

Bereits geschlossene Verträge und zwingende gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben hiervon unberührt.


12. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die Information zur Verbraucherstreitbeilegung muss bei Verwendung von AGB grundsätzlich beachtet werden; § 36 VSBG enthält hierzu eine entsprechende Informationspflicht, wobei es für bestimmte kleinere Unternehmen eine Ausnahme gibt.


13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  2. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
  3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Essen als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. § 38 ZPO erlaubt eine freie Gerichtsstandsvereinbarung gerade nicht generell gegenüber Verbrauchern.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

DriveBoost-Aktionsbedingungen