Kooperationsbedingungen für Kfz-Gutachter

Stand: 12.09.2026

Diese Kooperationsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen DriveBoost / Gutachter-Ratgeber.de und teilnehmenden selbstständigen Kfz-Sachverständigen bzw. Sachverständigenbüros.

Die Partnerschaft richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1. Ziel der Zusammenarbeit

Ziel der Partnerschaft ist es, Kunden nach einem Unfall zusätzliche Möglichkeiten rund um die Verwertung ihres Unfallfahrzeugs und den anschließenden Fahrzeugwechsel anzubieten.

Der Kfz-Gutachter kann geeignete Kunden auf DriveBoost aufmerksam machen und – soweit rechtlich zulässig und vom Kunden gewünscht – einen Kontakt zu DriveBoost herstellen.

DriveBoost kann Partner-Gutachter im Gegenzug auf Gutachter-Ratgeber.de präsentieren und geeigneten Kunden als Kfz-Sachverständige empfehlen.

Die Zusammenarbeit ist grundsätzlich nicht exklusiv.


2. Bewerbung und Zustandekommen der Partnerschaft

Die Anmeldung über das Partnerformular stellt zunächst lediglich eine Bewerbung als DriveBoost-Partner dar.

Eine Partnerschaft kommt erst zustande, wenn die Bewerbung von DriveBoost ausdrücklich bestätigt wurde.

DriveBoost ist nicht verpflichtet, jede Bewerbung anzunehmen.

Der Gutachter verpflichtet sich, bei seiner Anmeldung ausschließlich richtige und aktuelle Angaben zu machen.


3. Fachliche Unabhängigkeit des Gutachters

Die fachliche Unabhängigkeit des Gutachters hat für die Zusammenarbeit höchste Priorität.

DriveBoost nimmt insbesondere keinen Einfluss auf:

  • Restwert,
  • Wiederbeschaffungswert,
  • Reparaturkosten,
  • Schadenhöhe,
  • Reparaturweg,
  • Gutachtenergebnis,
  • oder sonstige fachliche Bewertungen und Entscheidungen des Sachverständigen.

Der Gutachter erstellt seine Gutachten eigenverantwortlich, unabhängig und nach den für ihn geltenden rechtlichen, fachlichen und vertraglichen Vorgaben.

DriveBoost erteilt dem Gutachter keine fachlichen Weisungen.

Das ist besonders wichtig, weil öffentlich bestellte Sachverständige ausdrücklich unabhängig und unparteiisch handeln müssen; IHKs betonen zudem, dass Interessenbindungen die Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen dürfen.


4. Übermittlung von Fahrzeugen an DriveBoost

Hat ein Partner-Gutachter einen geeigneten Schadenfall, kann er den Kunden auf die Möglichkeit einer zusätzlichen Prüfung durch DriveBoost hinweisen.

Soweit dies im konkreten Schadenfall rechtlich und vertraglich zulässig ist, kann ein Fahrzeug vor einer möglichen Einstellung in eine Restwertbörse an DriveBoost zur Prüfung übermittelt werden.

Hierdurch entsteht für den Gutachter keine Verpflichtung, eine erforderliche Restwertermittlung, Restwertbörse oder sonstige fachlich oder vertraglich gebotene Maßnahme zu unterlassen.

Ob, wann und in welcher Form eine Restwertbörse oder andere Marktangebote bei der Restwertermittlung berücksichtigt werden, entscheidet ausschließlich der verantwortliche Gutachter entsprechend seinem Auftrag und den geltenden Anforderungen.

DriveBoost kann prüfen, ob dem Kunden eine zusätzliche Ankaufsmöglichkeit angeboten werden kann.

Ein bestimmtes Kaufangebot oder eine Überbietung bereits vorhandener Restwertangebote wird nicht garantiert.


5. Entscheidung des Kunden

Die Nutzung von DriveBoost ist für den Kunden freiwillig.

Der Partner-Gutachter darf dem Kunden DriveBoost empfehlen, darf ihn jedoch nicht zum Verkauf seines Fahrzeugs oder zur Nutzung eines bestimmten Angebots verpflichten.

Die Entscheidung,

  • ob DriveBoost kontaktiert wird,
  • ob ein Fahrzeug verkauft wird,
  • welches Kaufangebot angenommen wird,
  • und wie der weitere Fahrzeugwechsel erfolgt,

liegt ausschließlich beim Kunden.


6. Keine Verbindung zwischen Gutachtenergebnis und DriveBoost

Eine Empfehlung oder Weiterleitung an DriveBoost darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass ein bestimmter Restwert, Wiederbeschaffungswert oder ein bestimmtes Ergebnis im Gutachten festgestellt wird.

Ebenso hängt die Aufnahme oder Empfehlung eines Gutachters auf Gutachter-Ratgeber.de nicht von bestimmten Gutachtenergebnissen ab.

DriveBoost vergütet keine bestimmten Restwerte oder Gutachtenergebnisse.

Damit soll eine wirtschaftliche Einflussnahme auf die sachverständige Tätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen werden.


7. Kosten und Vergütung

Die Bewerbung und die grundsätzliche Teilnahme am DriveBoost-Partnernetzwerk sind für den Gutachter kostenlos, sofern im Einzelfall keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

DriveBoost zahlt dem Gutachter keine Provision für die Erstellung eines Gutachtens und keine erfolgsabhängige Vergütung für ein bestimmtes Gutachtenergebnis.

Jede Partei trägt ihre eigenen betrieblichen Kosten selbst.

Etwaige zusätzliche kostenpflichtige Werbe-, Marketing- oder Sonderleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


8. Präsentation auf Gutachter-Ratgeber.de

DriveBoost kann Partner-Gutachter mit deren Zustimmung auf Gutachter-Ratgeber.de präsentieren und Nutzern empfehlen.

Hierfür können insbesondere folgende Angaben verwendet werden:

  • Unternehmensname,
  • Name des Ansprechpartners,
  • Standort und Tätigkeitsgebiet,
  • Kontaktdaten,
  • Website,
  • Leistungen und Fachgebiete,
  • Logo und freigegebenes Bildmaterial.

Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und muss Änderungen zeitnah mitteilen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Position, Platzierung, Anzahl von Empfehlungen, Kundenanfragen oder Aufträgen besteht nicht.


9. Kundendaten und Datenschutz

Personenbezogene Daten von Kunden dürfen zwischen Gutachter und DriveBoost nur übermittelt werden, wenn hierfür eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

Insbesondere dürfen Kundendaten nicht allein aufgrund der bestehenden Partnerschaft automatisch an DriveBoost weitergegeben werden.

Der Gutachter muss sicherstellen, dass eine Weitergabe der jeweiligen Daten rechtlich zulässig ist und der Kunde erforderlichenfalls entsprechend informiert wurde oder eingewilligt hat.

Übermittelt werden sollen nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind.

Die DSGVO verlangt für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage und das Prinzip der Datenminimierung.

Beide Parteien sind für die Einhaltung der jeweils für sie geltenden Datenschutzvorschriften selbst verantwortlich.


10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Dies betrifft insbesondere Kundendaten, interne Kalkulationen, Fahrzeugangebote, Geschäftsabläufe sowie nicht öffentlich bekannte Informationen über die jeweils andere Partei.

Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.


11. Verwendung von Namen, Logos und Marken

Die Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen von DriveBoost oder Gutachter-Ratgeber.de ist nur im Rahmen der bestätigten Partnerschaft und nach Maßgabe der von DriveBoost bereitgestellten oder freigegebenen Materialien zulässig.

Entsprechendes gilt für Namen, Logos und Bildmaterial des Partner-Gutachters.

Die Rechte an den jeweiligen Marken und Unternehmenskennzeichen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

Nach Beendigung der Partnerschaft ist die weitere werbliche Nutzung zu unterlassen, soweit keine gesonderte Zustimmung besteht.


12. Eigenständigkeit der Parteien

Durch die Partnerschaft entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft, Handelsvertretung oder sonstige gemeinsame Unternehmung.

Beide Parteien handeln rechtlich und wirtschaftlich selbstständig.

Keine Partei ist ohne ausdrückliche Vollmacht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen der anderen Partei abzugeben oder Verträge für die andere Partei abzuschließen.


13. Keine Exklusivität

Der Gutachter darf weiterhin mit anderen Unternehmen, Fahrzeugankäufern, Werkstätten, Rechtsanwälten, Versicherern oder sonstigen Marktteilnehmern zusammenarbeiten, soweit dies mit seinen eigenen rechtlichen und beruflichen Pflichten vereinbar ist.

Auch DriveBoost ist berechtigt, mit mehreren Sachverständigen innerhalb derselben Stadt oder Region zusammenzuarbeiten.

Ein Gebietsschutz besteht nur, wenn dieser ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.


14. Verantwortung der Parteien

Der Gutachter ist für seine sachverständige Tätigkeit, seine Gutachten und seine fachlichen Entscheidungen selbst verantwortlich.

DriveBoost ist für eigene Kaufangebote, Vermittlungsleistungen sowie die von DriveBoost angebotenen Leistungen selbst verantwortlich.

Keine Partei übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Gewähr für die Leistungen der jeweils anderen Partei.


15. Haftung

Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Auch bei B2B-AGB bleibt insbesondere die Inhalts- und Transparenzkontrolle des § 307 BGB relevant; § 310 BGB erleichtert zwar bestimmte AGB-Regeln zwischen Unternehmern, beseitigt diese Kontrolle aber nicht vollständig.


16. Dauer und Beendigung der Partnerschaft

Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • schwerwiegenden Verstößen gegen diese Kooperationsbedingungen,
  • vorsätzlich falschen Angaben,
  • missbräuchlicher Nutzung des Partnerstatus,
  • unzulässiger Einflussnahme auf Kunden oder Gutachten,
  • erheblichen Datenschutzverstößen,
  • oder Verhalten, das geeignet ist, das Vertrauen in DriveBoost, Gutachter-Ratgeber.de oder die sachverständige Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen.

Nach Beendigung kann das Partnerprofil von Gutachter-Ratgeber.de entfernt werden.

Bereits laufende Kundenfälle sollen – soweit möglich und rechtlich zulässig – ordnungsgemäß abgeschlossen werden.


17. Änderungen der Kooperationsbedingungen

Änderungen dieser Bedingungen werden bestehenden Partnern rechtzeitig mitgeteilt.

Wesentliche Änderungen, die das bestehende Vertragsverhältnis betreffen, werden nicht rückwirkend zulasten des Partners angewendet.

Soweit für eine Änderung eine erneute Zustimmung erforderlich ist, wird diese ausdrücklich eingeholt.


18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Individuelle Vereinbarungen zwischen DriveBoost und dem Partner haben Vorrang vor diesen Kooperationsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung erfüllt sind, insbesondere wenn beide Parteien Kaufleute sind, kann Essen als Gerichtsstand vereinbart werden. § 38 ZPO lässt eine solche Vereinbarung insbesondere zwischen Kaufleuten zu.